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Nach der Mittleren Reife begann Florian im September 2009 mit einer Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker. Bereits nach wenigen Tagen erleidet sein Einstieg ins Berufsleben aber einen Rückschlag: bei einem Verkehrsunfall - ein PKW nimmt ihm die Vorfahrt und er stürzt mit seinem Roller - bricht er sich einen Arm und ein Bein. Der Beinbruch wurde mit einer Metallplatte operativ versorgt, macht aber noch heute Probleme.

Zwei verfrühte Arbeitsversuche wurden vom Arbeitgeber wegen mangelnder körperlicher Belastbarkeit und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf weniger schwere Tätigkeiten abgebrochen. Die Berufsschule besucht Florian wegen der Krankschreibung auf eigenes Risiko. Der Arbeitgeber hat mündlich zugesagt, die Stelle frei zu halten. Statt einer Ausbildungsvergütung bezieht Florian z. Zt. Lohnersatzleistungen  von der Krankenkasse.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die berenteten Großeltern, die selbst noch ihr Eigenheim abbezahlen, haben sich mit der Volljährigkeit Florians erheblich verschlechtert. Wegen des Überschreitens der Verdienstgrenze um 8,00 EURO ist das Kindergeld weggefallen. Ebenso hat sich das Pflegegeld um 40% verringert und schließlich wurde auch die Halbwaisenrente für Florian wegen seines Gehaltes gekürzt.

Vor diesem Hintergrund ist der Erwerb eines Führerscheines für Florian momentan aus eigenen oder großelterlichen Mitteln einfach nicht zu bewerkstelligen. Dabei stellt der Führerschein für den jungen Mann kein ausschließliches „Privatvergnügen“ dar, sondern ein wichtiges Qualifizierungsmerkmal für eine Tätigkeit in der KFZ-Branche.

 

 

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