Während des Aufenthaltes war Berta immer wieder krank. Aufgrund der Herkunft wurde während der Diagnostik auch ein HIV-Test gemacht, der positiv war. Dies legte dann auch die Vermutung nahe, dass ihre Mutter wahrscheinlich an AIDS verstorben ist.
Unter diesen Umständen wollte Frau K. ihre Nichte nicht ihrem gesundheitlichen Schicksal in Uganda überlassen, sondern bemühte sich Berta bei sich zu behalten, um sie in Deutschland besser medizinisch versorgen zu können.
Ein Pflegeverhältnis war aufenthaltsrechtlich nicht umzusetzen, deshalb adoptiere sie ihre Nichte. Der leibliche Vater stimmte dieser Adoption zu.
Damit ist zwar der Aufenthalt von Berta geregelt, gleichzeitig stellt dies aber Frau K. vor eine neue Herausforderung: Durch die Adoption steht ihr nämlich - anders als Pflegefamilien - keine finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt zu. Dies ist umso prekärer, als Frau K. selbst im Frühjahr ein Mädchen entbunden hat und deshalb nicht voll erwerbstätig sein kann. Dieser Umstand und die notwendigen Anschaffungen für das erste leibliche Kind, engen den finanziellen Spielraum natürlich erheblich ein. So stehen für die Grundausstattung von Bertas Kinderzimmer (sie schläft auf einer Matratze am Boden und hat keinen eigenen Kleiderschrank und Schreibtisch) noch einige wichtige Anschaffungen an, die Frau K. ohne externe Hilfe nicht finanzieren kann.